Heizungsmodernisierung - Schritt 3: Ausbau der alten Ölheizung und das Finanzamt

Ausbau der 1. Tankanlage

Die Halbtür musste für den Tankausbau weichen


Um eine Verbindung der beiden Häuser etablieren zu können musste der erste Tank ausgebaut werden. Der Ausbau der Tankanlage hat in etwa einen Tag gedauert und die Geruchs- und Drecksbelästigung hat sich in Grenzen gehalten. War aber definitiv vorhanden und eine ausreichende Lüftung des Kellers ist im Anschluss unumgänglich.

Der Tank kurz vor dem Ausbau...

Der Tank nach knapp 50 Jahren im Container. Zum größten Teil war der Tank in einem guten Zustand. In den blauen Kreisen haben sich jedoch einige Roststellen gebildet.


Beim Ausbau des Öl Einfüllstutzens ist leider ein größeres Stück vom Putz abgebrochen. ... Wer macht auch eine Schweißnaht mitten ins Mauerwerk!



Ausbau der Niedertemperaturölheizung

Neben dem Öltank musste noch die erste Ölheizung demontiert werden. Die andere Heizung bleibt wiederum bis zum Einbau der Brennstoffzelle in Betrieb, um die Versorgung mit Warmwasser sicherzustellen. 

Die Vitola Comferral mit 18kw hat seit 1998 ohne größere Probleme funktioniert. 2020 War es dann doch an der Zeit für einen Wechsel. 

Zu Schade für die Entsorgung. Zumindest einzelne Baugruppen sollte man noch versuchen zu veräußern. Hier Mischer mit Pumpe.

Durchgang

Nach Ausbau von Heizung un Tank ist der Platz zur Erstellung des Durchganges freigeworden, welcher in den nächsten Tagen und Wochen erstellt und gestaltet werden wird. Hierfür musste schon mal ein großer teil der alten Fliesen weichen.

Der Durchbruch ist dann leider der dreckige Teil der Maßnahme. Gleichzeitig wurden die nicht mehr benötigten Öffnungen des alten Abgasschachtes verschlossen.

Finanzamt und Vitovalor

Zumindest bei meinem Ansprechpartner im Finanzamt hat die Anschaffung der Vitovalor für einige Fragezeichen gesorgt. Grundsätzlich wird die Anlage ja wie eine PV-Anlage behandelt. Jedoch ist der Aufwand etwas größer und die Vorarbeiten ziehen sich ggf. über mehrere Wochen hin.

Grundsätzlich zählt man mit der Entscheidung eine Brennstoffzelle zu betreiben und den überschüssigen Strom zu verkaufen als ein Gewerbe! Von daher sind auch alle zu diesem Gewerbe gehörenden Maßnahmen von der Umsatzsteuer befreit. Bei einer Brennstoffzelle oder anderen Blockheizkraftwerken zählt hierzu z.B. die Verlegung des Erdgasanschlusses sowie die Anpassung der Elektrik. Das Finanzamt sieht dies jedoch etwas anders, da kein Gewerbeschein benötigt wird, liegt für das Finanzamt der Betriebsbeginn erst mit Vorlage des Einspeisevertrages an!

Dies hat jedoch zur Folge, dass die gezahlte Umsatzsteuer bei der Verlegung des Erdgasanschluss nicht über die Umsatzsteuervoranmeldung eingeholt werden kann.

Von daher sollte man wirklich mit der Entscheidung zum Einbau einer derartigen Anlage umgehend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dem Finanzamt zukommen lassen (Link zu den Formularen).

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Formular-ID: 034250)



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Insgesamt hat sich die Modernisierung der Heizungsanlage etwa fünf Monate hingezogen, da nebenbei aufgrund der Verbindung zweier Häuser noch weitere Baumaßnahmen getätigt wurden.

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