Förderung Brennstoffzelle
Den umfangreichsten Zuschuss gibt es von der Kfw mit dem Programm 433 Energieeffizient Bauen und Sanieren. In diesem Programm wird eine Brennstoffzelle von 0,25 kW bis 5,0 kW mit einem Festbetrag von 5.700€ und 450€ je angefangener 100W elektrischer Leistung gefördert. Bei der Vitovalor PT2 mit 0,75 kW von Viessmann kommt man so auf folgende Förderung
Festbetrag: 5.700,00€
+ 450€ je angefangene 100 W = 3.600€
= 9.300,00€
Achtung: Diese Förderung muss vor Beauftragung der Fachfirma durchgeführt werden. Wir haben zur Abwicklung der Förderung den Service der Fa. Viessmann genutzt. (Förderprofi). Einige Heizungsbauer nehmen einen aber die Förderung auch direkt ab.
BAFA Einmalzahlung KWK-Anlagen bis 2 kW elektrische Leistung
Auch von der Bundesanstalt für Wiederaufbau (Bafa) gibt es die Möglichkeit eine Förderung für eine Brennstoffzellenanlage zu erhalten.
Hier muss man zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen. Zum einen gibt es die Möglichkeit für jede Selbstverbrauchte kWh einen Zuschlag von 4ct zu erhalten. Und zum anderen besteht die Möglichkeit einer pauschalen Auszahlung für angenommene 60.000 Betriebsstunden der Anlage.
Bei der Vitovalor PT2 entspricht die Pauschale Auszahlung:
60.000h * 0,75 kW/h * 0,04€ = 1.800€
Was jetzt besser? 60.000h entsprechend auf zwanzig Jahre gerechnet einer täglichen Arbeitszeit von ca. 8,2h. Da die Vitovalor PT2 gerade in den Winter- und Übergangsmonaten fast kontinuierlich arbeiten wird könnte man im Endeffekt auf zwanzig Jahre gerechnet mehr als 1.800€ Zuschuss erhalten.
Der Nachteil ist jedoch auch der erhöhte Abrechnungsaufwand. Ist z.B. noch eine Photovoltaikanlage vorhanden, muss man vom Netzbetreiber insgesamt vier Zähler installieren lassen und auch bezahlen!
Wir haben uns daher für die Pauschale Auszahlung entschieden um die Anschaffungskosten der Anlage etwas zu senken.
Erstattung der Umsatzsteuer
Da der nicht in den eigenen vier Wänden verbrauchte Strom gegen Erhalt einer Vergütung ins Stromnetz eingespeist wird, ist man rechtlich gesehen ein Unternehmer. Zum einen ist somit von der erhaltenen Vergütung die inkludierte Mehrwertsteuer abzuführen. Zum anderen kann man sich aber auch für seine Ausgaben die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Bei einem Anschaffungspreis der KWK Anlage von ca. 30.000€, lassen sich so ca. 4.790€ (30.000€ - 30.000€/1,19) vom Finanzamt zurückholen.
Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% im Zeitraum Juni bis Dezember 2020 wirkt sich bei einem derartigen Projekt nur relativ aus, da der Heizungsbauer meist mit Nettopreisen rechnet und die MwSt nur aufschlägt.
Leider ist die korrekte steuerliche Abrechnung einer Brennstoffzelle dermaßen umfangreich, dass man auf jeden Fall zu Beginn des Projektes einen fachkundigen Steuerberater zu Rate ziehen sollte!
Verkauf der alten Heizungsanlage
Der Verkauf ist ähnlich wie die Erstattung der Umsatzsteuer keine eigentliche Förderung. Aber oftmals ist auch eine alte Heizung noch ein paar Euro Wert. Und selbst wenn die eigentlich Heizung keiner haben will kann man zumindest noch einzelne Baugruppen verkaufen.
Auch evtl. noch vorhandenes Öl sollte nicht einfach entsorgt werden. Sicherlich gibt es in der Nachbarschaft noch genügend Betreiber von Ölheizungen die sich über den Erwerb von günstigem Öl freuen. Wir haben uns z.B. mit unseren Nachbarn auf einen Weiterverkauf des Öls von 20% unter dem aktuellen Marktwert entschieden.
Beispielanlage
Für den Austausch einer Vitovalor kann man mit 30.000€ rechnen. Sollte man noch keinen Gasanschluss haben, wird diese auch mit ca. 3.000€ zu Buche schlagen. Die Gesamtkosten so einer Anlage betragen dann ca. 33.000€ inklusive Mehrwertsteuern.
Abzüglich der Förderung ergibt sich dann folgendes Bild:
33.000€ (Gesamtpreis)
- 9.300€ (Kfw 433)
- 1.800€ (Pauschale Auszahlung KWK Zuschlag)
- 5.269€ (Erstattung Mehrwertsteuer)
= 16.631€ verbleibende Investitionssumme
Aufgrund der Förderung wäre man somit preislich gleichauf oder sogar günstiger als der Austausch einer Öl- gegen eine Gasheizung.
Planungsabschluss
Skizze der finalen Planung. Erstellt in Google Präsentationen |
Offizielles Messkonzept für KWK Anlagen i.V. mit PV-Anlagen mit Minimum vier Zähler vom Energieversorger á 20€ á Jahr |
Lösung mit zwei Zählern vom Netzbetreiber. Hier muss allerdings die pauschale Vergütung gewählt werden und … |
... es kommen dann doch weitere Messgeräte und Energiemanager hinzu. |
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